Gemeindeversammlung
Der Gemeindekirchenrat lädt mindestens einmal im Jahr zu einer Gemeindeversammlung ein. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates geleitet.
Der Gemeindekirchenrat, der Gemeindebeirat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten der Gemeindeversammlung über ihre Arbeit und über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde, des Kirchenkreises und der Landeskirche.
Näheres hierzu finden Sie in der Grundordnung unserer Landeskirche.