Gemeindeversammlung

Der Gemeindekirchenrat lädt mindestens einmal im Jahr zu einer Gemeindeversammlung ein. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates geleitet.

Der Gemeindekirchenrat, der Gemeindebeirat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten der Gemeindeversammlung über ihre Arbeit und über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde, des Kirchenkreises und der Landeskirche.

Näheres hierzu finden Sie in der Grundordnung unserer Landeskirche.

 

MoDiMiDoFrSaSo
26 27 28 2901 02 03
04 05 06 0708 09 10
11 12 13 14 151617
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 2829 30 31